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Erklärung des bayrischen Sozialministeriums

In Bayern sterben jährlich 10000 bis 12000 Menschen durch das Rauchen - mehr, als durch Verkehrsunfälle, Alkohol, Aids, Morde, Selbstmorde und Rauschgift zusammen. Das erklärte das bayrische Sozialministerium am Samstag anläßlich des Weltnichtrauchertages. Bei einer Veranstaltung in München warf der Vorsitzende der Münchner Nichtraucher-Initiative, Ernst- Günther Krause, dem Bundestag vor, ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern zu verschleppen und "der Tabakmafia das Handeln zu überlassen".

tz München vom 02.06.97


Erklärung der Weltgesundheitsorganisation WHO

Alle zehn Sekunden stirbt weltweit ein Mensch an den Folgen von Tabakkonsum - mit dieser Meldung warnte die Weltgesundheitsorganisation zum Weltnichtrauchertag vor den Spätfolgen des Rauchens. Durch Tabakkonsum wuerden weltweit innerhalb einer Generation mehr Menschen sterben als an jeder Krankheit. Ein Drittel der Erdbevölkerung über 15 Jahre, rund 1,1 Mrd.Menschen, raucht demnach. Falls jetzt keine energischen Maßnahmen ergriffen würden, würden in 30 Jahren jährlich zehn Mio. Raucher sterben.


Heidelberger Erklärung zur Tabakprävention für Kinder und Jugendliche

28 namhafte Wissenschaftler, Ärzte und Fachleute der gesundheitlichen Aufklärung haben in einer Heidelberger Erklärung ein verbindliches Programm zur Tabakprävention gefordert. Insbesondere fordern sie unter anderem

  • ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige,
  • die Abschaffung der frei zugänglichen Zigarettenautomaten,
  • den Verkauf von Tabakwaren nur in ausgewiesenen Verkaufsläden mit Vollbedienung,
  • ein Verbot der öffentlichen direkten und indirekten Werbung,
  • die nachdrückliche Durchsetzung der Rauchfreiheit in Schulen, Ausbildungsstätten und Jugendeinrichtungen sowie
  • die Einrichtung eines bundesweiten Tabakinformationsdienstes zur Aufklärung über die Folgen des Rauchens und eine der Bedeutung angemessene Finanzierung des Programmes.
  • Nichtraucher-Info Nr. 26 der NID


    Nichtraucher erhebt Euch!

    Bitte tragen Sie dazu bei, dass dieser Kettenbrief moeglichst weit verbreitet wird. Leiten Sie diesen an mehrere andere E-Mail-Adressen weiter und schicken Sie eine Kopie an die Bundesregierung oder Ihren Bundestagsabgeordneten mit der Bitte um Stellungnahme.

    Das Fass ist voll. Es reicht. Wir Nichtraucher haben lange genug unter Nikotinwolken, fuer die wir nicht verantwortlich sind, gelitten. Jetzt muss etwas geschehen.

    Nicht nur, dass wir unsere Gesundheit durch Passivrauchen aufs Spiel setzen, wir muessen auch noch den Ekel gegenueber dem Zigarettengestank ertragen. Nach jedem Gaststaettenbesuch ist unsere Kleidung reif fuer die Waschmaschine und unser Koerper verlangt nach einer Dusche. Das Essen muessen wir voll bezahlen, obwohl man es bei dem Zigarettengestank nicht uneingeschraenkt geniessen kann. Waehrend ein Metzger bestraft wird, wenn er neben seiner Wurst raucht, bleibt ein Raucher schadlos, wenn er seinen Rauch einem lebenden Mitmenschen ins Gesicht blaest!

    Wer aus diesen Gruenden derartige "Raucherhoehlen" meidet, wird zum gesellschaftlichen Aussenseiter. Nichtraucher haben aber das gleiche Recht wie Raucher, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Mangel an gesellschaftlichen Kontakten kann bisweilen sogar berufliche Nachteile mit sich bringen (vor allem im Dienstleistungsbereich), so dass man als Nichtraucher sogar finanzielle Einbussen erleidet.

    Geradezu abartig ist das Verhalten zahlreicher Gastwirte, die die ungezuegelte Nutzung von mobilen Telefonen in ihren Raeumen untersagen. Der Deutsche Hotel- und Gaststaettenverband sollte seinen Mitgliedern besser die Untersagung ungezuegelten Nikotin-"Genusses" empfehlen. Laut dessen Sprecher passe es nicht zu einer "gepflegten Atmosphaere", in einem Restaurant mobil zu telefonieren. Worin besteht bitte die gepflegte Atmosphaere, wenn sich der Tischnachbar die naechste Zigarette anzuendet, noch ehe die letzte zu Ende geraucht ist und man vor lauter Nikotingestank einen Ekel bekommt?

    Viele unserer Politiker sind der Meinung, es beduerfe keiner gesetzlichen Regelung. Die Bekundungen des Deutschen Hotel- und Gaststaettenverbandes hinsichtlich einer freiwilligen Selbstbeschraenkung sind andererseits aber eine reine Schutzmasnahme der eigenen Klientel und versprechen keinerlei Verbesserungen. Oder haben Sie schon etwas gemerkt? Ohne gesetzliche Regelungen ist den Rauchern nicht beizukommen. Die Erfahrung lehrt, dass Raucher nicht im geringsten bereit sind, "ihr" Terrain einzuschraenken. Vielmehr muss man sich als Nichtraucher auch noch verhoehnen lassen.

    Der im November 1996 eingebrachte Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes enthaelt keine Regelung fuer Gaststaetten. Sollte dies so Gesetz werden, kann es sich deshalb nur um einen allerersten Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Nichtraucherschutz sein.

    Folgende weitergehenden gesetzlichen Regelungen sind erforderlich:

    1. Rauchverbot in Gaststaetten und Tanzlokalen.
    2. Rauchverbot waehrend der Schwangerschaft, weil es sich hierbei um vorsaetzliche Koerperverletzung handelt.
    3. Rauchverbot in Privatwohnungen zu deren Wohngemeinschaft minderjaehrige Kinder gehoeren, weil diese keine Ausweichmoeglichkeit haben.
    4. Rauchverbot in Schulen (Abschaffung von Raucherecken).
    5. Verbot der Aufstellung von fuer Minderjaehrige zugaenglichen Zigarettenautomaten.
    6. Rauchverbot fuer Minderjaehrige.
    7. Rauchverbot bei jeglichen Veranstaltungen, bei denen es zu groesseren Menschenansammlungen auf engem Raum kommt. Immer wieder kommt es naemlich vor, dass Raucher mit ihren gluehenden Zigarettenspitzen andere verletzen. Vor allem Kinder, die sich zwangslaeufig mit ihrem Gesicht in Hoehe der die Zigarette haltenden Haende der Raucher aufhalten, leben gefaehrlich. Es kann den Nichtrauchern nicht laenger zugemutet werden, bei Gedraenge staendig darauf achten zu muessen, dass man sich nicht an einer Zigarettenspitze verbrennt.
    8. Konsequente Sanktionierung der Verunreinigung von oeffentlichem Grund durch blosses Wegwerfen von abgebrannten Zigaretten.
    9. Verbot jeglicher Zigarettenwerbung. Denn nach dem Lebensmittelrecht muessten Zigaretten laengst verboten sein, weil deren gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen ist (was wohl auch unmoeglich sein duerfte). Damit unvereinbar ist, dass fuer diese Produkte auch noch geworben werden darf.

    Zum Schluss nochmals die Bitte: Tragen Sie dazu bei, dass dieser Kettenbrief moeglichst weit verbreitet wird. Leiten Sie diesen an mehrere andere E-Mail-Adressen weiter und schicken Sie eine Kopie an die Bundesregierung oder Ihren Bundestagsabgeordneten mit der Bitte um Stellungnahme.

    Dipl.-Kfm. Frank Roesner
    webdiver@t-online.de
    http://www.alternetive.com/homepages/frank_roesner
    http://home.t-online.de/home/webdiver/


    Nichtraucherinitiative Deutschland e.V.


    Letzte Änderung am 20. April 2001.
    Hippie